Prof. Dr. Stephan Seiter

Seiter: Nachteile für den Kreis durch Breitband-Scoring nicht beabsichtigt

„Es wird notwendig sein für 2024 das Bewertungssystem so einzustellen, dass für Gebiete, in denen der Ausbau schnell vorangetrieben wird, wie im Rems-Murr-Kreis und der Region Stuttgart, keine dauerhaften Nachteile entstehen“, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Stephan Seiter aus Fellbach. Er antwortet damit auf die Kritik, die Landrat Dr. Sigel in einem Brief an ihn geäußert hat: „Genaueres lässt sich allerdings erst sagen, wenn der Haushalt 2024 unter Dach und Fach und die Höhe der Fördermittel klar ist“, schrieb der Abgeordnete am 30. November. „Leider wissen wir jetzt, dass der Haushalt 2024 erst nach dem Jahreswechsel verabschiedet werden kann“, ergänzt er diese Aussage deswegen jetzt.

„Ich darf Ihnen mitteilen, dass ich Ihre Kritik bezüglich des für die Zuteilung für Fördermittel zugrunde liegenden Scorings teile“, schreibt der Bundestagsabgeordnete an den Landrat. Er ist sich aber sicher, dass die „in der jetzigen Form nachteilige Folgen für die ausbaustarke Region Stuttgart, die meiner Einschätzung nach so nicht beabsichtigt waren“.

Für 2023 lässt sich nichts mehr ändern. Zwei Projekte aus dem Kreis, eines vom Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr mit einem Fördervolumen von knapp 39 Millionen Euro und eines der Stadt Welzheim mit 3,47 Millionen Euro wurden „laut den mir überlassenen Unterlagen des Digitalministeriums“ nicht bewilligt: „Dazu muss man aber wissen, dass aufgrund der sehr schlechten Bilanz von Grün-Schwarz in Sachen Breitbandausbau die Dringlichkeit des Ausbaus in Baden-Württemberg besonders hoch war. „Ich wiederhole noch einmal, dass ich mir gewünscht hätte, dass diese Förderung in diesem Jahr hätte fließen können“ schreibt Stephan Seiter und ergänzt: „Das war aber leider nicht möglich, weil die Summe der beantragten Förderung mit einem Volumen von sieben Milliarden Euro, die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von drei Milliarden Euro deutlich überstieg.“ Davon seien für Baden-Württemberg und die Region Stuttgart 320 Millionen eingeplant gewesen. „Tatsächlich werden es nach den mir vorliegenden Informationen von Staatssekretär Michael Theurer sogar 530 Millionen Euro sein, weil andere Bundesländer die ihnen zugedachte Mittel nicht abgerufen haben.“ Dazu müsse man aber wissen, dass „aufgrund der sehr schlechten Bilanz von Grün-Schwarz in Sachen Breitbandausbau die Dringlichkeit des Ausbaus in Baden-Württemberg besonders hoch war. Allerdings decken auch die 530 Millionen Euro den baden-württembergischen Bedarf bei weitem nicht, denn allein von hier kamen Anträge mit einem Umfang von 1,9 Milliarden Euro.“

Allerdings decken auch die 530 Millionen Euro den baden-württembergischen Bedarf bei weitem nicht, denn allein von hier kamen Anträge mit einem Umfang von 1,9 Milliarden Euro. Insgesamt ergebe sich daraus ein Förderrückstau speziell für den Rems-Murr-Kreis in Höhe von 42,426 Millionen Euro, oder 9.428 Anschlüssen. „Für die beiden jetzt nicht bewilligten Anträge aus dem Rems-Murr-Kreis gilt nach meinen Informationen, dass die Förderanträge 2024 weiter Bestand haben“, lautet Stephan Seiters Blick in die Zukunft. „Allerdings kann nicht garantiert werden, dass sie beim derzeitigen Auswahl-Scoring auch zum Zuge kommen. Beim Scoring-System erzielen Kommunen mit einem hohen Anteil noch unversorgter „weißer Flecken“ hohe Punktwerte. In der Region Stuttgart sind durch bisher insgesamt 246 bewilligte und abgearbeitete Förderprojekte nur noch wenige solche Bereiche übrig, die beispielsweise den Kommunen noch Punkte bringen, wie an der Punktzahl für den Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr und die Stadt Welzheim zu sehen ist. In der Region Stuttgart können deswegen in diesem Jahr nur Lenningen im Kreis Esslingen (245 Punkte) und Wiesensteig (280 Punkte) mit einem Förderbescheid rechnen.“

Im Moment hänge alles davon ab, welche Mittel der Bund im nächsten Jahr bereitstellen kann: „Welche Lösungsmöglichkeiten sich aus dieser Situation ergeben, wissen wir nach der Verabschiedung des Haushalts 2024. Eventuell wäre es eine Variante, die Wartezeit mit in das Scoring einzubeziehen oder einen Teilbetrag aus der Gesamtförderung in Form eines getrennten Förderaufrufes für noch nicht zum Zuge gekommene Anträge zu vergeben“, zeigt der Abgeordnete mögliche Veränderungen des Zuteilungssystems auf. Sein Versprechen an den Landrat: „Ich werde mich mit dem Digitalministerium entsprechend ins Benehmen setzen und Sie unverzüglich informieren, wenn zusätzliche Informationen vorliegen.“ Das setzt natürlich voraus, dass es etwas zuzuteilen gibt: „Aber ich gehe mal davon aus, dass für diese Investition in die Zukunft 2024 das notwendige Geld vorhanden sein wird.“